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Hinweisgeberschutzgesetz - Interne Meldestelle

Der Bundestag hat am 31. Mai mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ oder „HinSchG“) beschlossen. Es betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, die ab 2023 verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten, damit von Hinweisgebern Missstände gemeldet werden können. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht um, dass Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben, einen besseren Schutz gibt. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link Hinweisgeberschutzgesetz.

Wir als Unternehmen haben eine solche Meldestelle eingerichtet, an die sich Hinweisgeber wenden können. Die Meldestelle ist für alle Mitarbeiter*innen über unsere Homepage unter https://www.stadtbild-kassel.de/impressum/ erreichbar. Durch Anklicken des folgenden Links  https://unser-meldekanal.de/hinweisgeber/bildung öffnet sich die Eingabemaske. Hier haben Sie dann die Möglichkeit, einen Vorfall gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu melden. Die Vorschriften der DSGVO werden dabei beachtet. Darüber hinaus bietet das System die Möglichkeit, Hinweise auch anonym zu verfassen.

 

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